Die Deutsche Reichsbank war eine juristische Person des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in Berlin. Sie durfte Zweiganstalten unterhalten. Die Aufgaben der
Deutschen Reichsbank ergaben sich aus ihrer Stellung als Notenbank des Reiches. Sie hatte das ausschließliche Recht, Banknoten auszugeben. Sie hatte ferner
den Geld- und Zahlungsverkehr im Inland und mit dem Ausland zu regeln sowie für die Nutzbarmachung der verfügbaren Geldmittel der deutschen Wirtschaft in
gemeinnütziger und volkswirtschaftlich zweckmäßiger Weise zu sorgen. Gegründet durch das Bankgesetz vom 14.3.1875 mit Wirkung ab 1.1.1876 mit einem
Grundkapital von 120.000.00 Mark. Die Deutsche Reichsbank unterstand als deutsche Notenbank der uneingeschränkten Hoheit des Reiches. 1924 wurde die
Reichsbank entsprechend dem Dawesplan eine von der Reichsregierung unabhängige Anstalt. Die Wahl des Reichsbankpräsidenten erfolgte durch den Generalrat,
bestehend aus 14 Mitgliedern, davon sieben ausländische. Der Reichspräsident hatte lediglich Bestätigungsrechte. Nach der Machtübernahme durch die
Nationalsozialisten 1933 wurde der Generalrat beseitigt, der Reichspräsident allein ernannte und entließ den Präsidenten sowie die Mitglieder des
Direktoriums. Ab 1937 unterstand die Reichsbank wieder der Reichsregierung, ab 1939 direkt dem "Führer und Reichskanzler" Adolf Hitler, der damit
selbst die Kredite an das Reich gewähren konnte. 1939 Umbenennung in Deutsche Reichsbank. Nach dem Zweiten Weltkrieg hörte die Deutsche Reichsbank auf zu
existieren. Niederlassungen von 1943: Neben der Reichshauptbank in Berlin bestanden im Reich 21 Reichsbankhauptstellen, 94 Reichsbankstellen, 402
Reichsbanknebenstellen.
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